Erweitertes Führungszeugnis
Wer bei uns mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Für die Beantragung beim Bürgeramt brauchst du eine Bestätigung von uns – die bekommst du hier.
So läuft es ab
Du füllst unten das Formular aus, liest die Datenschutzhinweise und unterschreibst direkt online – eine Einverständniserklärung musst du nicht mehr ausdrucken oder hochladen. Wir stellen dir daraufhin die Bestätigung aus und schicken sie dir per E-Mail zu. Mit dieser Bestätigung gehst du zum Bürgeramt – weil die Tätigkeit ehrenamtlich ist, ist der Antrag für dich gebührenfrei.
Wichtig: Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars erklärst du dich gleichzeitig damit einverstanden, dass die dafür benannten Personen im Regionsbüro der J-GCL Region West dein erweitertes Führungszeugnis einsehen und die Einsichtnahme dokumentieren. Genau das bestätigst du mit deiner Unterschrift in der Einverständniserklärung.
Datenschutzhinweise & deine Rechte
Informationen nach §§ 14, 15 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG).
Verantwortlich
Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens Region West e. V. (J-GCL Region West), Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz, Tel. 06131 253668, rl@jgcl-regionwest.de
Welche Daten wir verarbeiten
- aus dem Formular: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Straße, PLZ, Ort), E-Mail-Adresse, Gruppe/Ort, Beginn deiner Tätigkeit, deine Anmerkung, dein Wunsch zur Rückgabe oder Vernichtung des Zeugnisses, deine Entscheidung zur Information deiner OG sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung,
- deine online gezeichnete Unterschrift, die in die Einverständniserklärung (PDF) eingefügt wird,
- nach der Einsichtnahme nur: dass Einsicht genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und ob eine Eintragung wegen einer Straftat nach § 72a Abs. 1 SGB VIII vorliegt.
Zweck und Rechtsgrundlage
Wir brauchen die Angaben, um dir die Bestätigung für das Bürgeramt auszustellen, dein erweitertes Führungszeugnis einzusehen und die Einsichtnahme zu dokumentieren. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 lit. a KDG in Verbindung mit der Präventionsordnung des Bistums Mainz und § 72a SGB VIII sowie § 6 Abs. 1 lit. f KDG; für Angaben über Straftaten zusätzlich § 12 KDG. Die Weitergabe der Information über die Einsichtnahme an die verantwortliche Person deiner Ortsgemeinschaft erfolgt nur mit deiner Einwilligung (§ 6 Abs. 1 lit. b KDG), die du im Formular freiwillig ankreuzen kannst.
Die Angaben sind Voraussetzung für die Mitarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ohne sie können wir keine Bestätigung ausstellen und das Führungszeugnis nicht dokumentieren.
Empfänger
Die Angaben gehen per E-Mail an das Regionsbüro und die Regionalleitung der J-GCL Region West. Das Postfach (J-GCL@bistum-mainz.de) wird technisch vom Bistum Mainz bereitgestellt; die Website und der Mailversand laufen über unsere Hosting-Dienstleisterin 1blu GmbH. Das Führungszeugnis wird ausschließlich von den dafür benannten Personen im Regionsbüro eingesehen. An deine Ortsgemeinschaft geht – nur mit deiner Einwilligung – allein die Information, dass die Einsichtnahme erfolgt ist. Weitere Empfänger gibt es nicht.
Zur Kontrolle bekommst du an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung mit einer Kopie deiner Angaben und der unterschriebenen Erklärung. Bitte prüfe deshalb die Adresse genau.
Speicherung und Löschung
Auf der Website und in der WordPress-Datenbank wird nichts gespeichert. Das Zeugnis selbst wird nicht kopiert und nach der Einsichtnahme vernichtet oder dir zurückgeschickt. Die Daten zur Einsichtnahme werden unverzüglich gelöscht, wenn du die Tätigkeit nicht aufnimmst, sonst spätestens drei Monate nach dem Ende deiner Tätigkeit (§ 72a Abs. 5 SGB VIII); dasselbe gilt für deine übrigen Angaben. Eine frühere Löschung kannst du jederzeit per E-Mail an rl@jgcl-regionwest.de verlangen – dann ist aber keine Mitarbeit mit Kindern und Jugendlichen mehr möglich.
Deine Rechte
Du hast das Recht auf:
- Auskunft über deine gespeicherten Daten (§ 17 KDG),
- Berichtigung falscher Daten (§ 18 KDG),
- Löschung deiner Daten (§ 19 KDG),
- Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG),
- Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG) und
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG).
Deine Einwilligung zur Information deiner Ortsgemeinschaft kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem kannst du dich bei der für uns zuständigen kirchlichen Datenschutzaufsicht beschweren (§ 48 KDG): Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt a. M., Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069 8008718800, info@kdsz-ffm.de.