Teilnahmebedingungen
Stand: 18.05.2026
Herzlich willkommen! Mit der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen der J-GCL Region West.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung erfolgt online über öffentliche Formulare, welche per Link erreichbar sind.
- Bei Volljährigen Personen kommt der Vertrag erst mit Versand der Zusage Bestätigung per Mail zustande.
- Bei Minderjährigen kann der Vertrag nur geschlossen werden, falls und eine U18-Einverständniserklärung ans Regionsbüro gesendet wurde. (rl@jgcl-regionwest.de)
- Wenn nach Ablauf der Anmeldefrist keine U18-Einverständniserklärung vorliegt, behalten wir uns vor, die Platz anders zu vergeben.
- Die Zusage Bestätigung per Mail wird spätestens 1 Wochen vor einer Veranstaltung versendet.
- Teilnahmezeitraum: Verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnehmerbeitrags. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
- Mitgliederrabatt: Der vergünstigte Mitgliedsbeitrag wird nur gewährt, wenn bei der Anmeldung oder spätestens bei Veranstaltungsbeginn ein gültiger J-GCL Mitgliedsausweis vorgelegt wird.
- Nachzahlungsgebühr: Kann kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, erhöht sich der Teilnahmebeitrag automatisch um eine Gebühr von 5,00 €. Diese ist unmittelbar vor Ort nachzuzahlen.
§ 3 Rücktritt und Stornierung
- Bei Minderjährigen Personen kann ein Rücktritt ausschließlich über eine personensorgeberechtigte Person mitgeteilt werden.
- Ein Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei.
- Bei späterer Absage kann die gesamte Teilnahmegebüre in Rechnung gestellt werden, falls der Platz nicht anders vergeben werden kann.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Betrag fällig.
§ 4 Verhalten und Mitwirkungspflicht
- Anwesenheit: Die Teilnehmenden verpflichten sich, an der gesamten Veranstaltung (inkl. Programm) teilzunehmen. Ein eigenmächtiges Fernbleiben ist nicht gestattet.
- Gelände: Das Veranstaltungsgelände darf nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Leitung verlassen werden. Bei Minderjährigen gelten die im U18-Formular getroffenen Absprachen
- Anweisungen: Den Anweisungen der Betreuer und der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
- Suchtmittel: Der Konsum von illegalen Drogen sowie der Missbrauch von Alkohol und Tabak sind untersagt. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Ausschluss: Bei groben Verstößen (z. B. Gewalt, Drogenkonsum, wiederholtes unerlaubtes Entfernen) kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei Minderjährigen erfolgt dies nach Rücksprache mit den Eltern; die Kosten für die vorzeitige Heimreise tragen die Erziehungsberechtigten.
- Es gelten die Allgemeinen Regel und Konsequenzen auf Veranstaltungen der J-GCL Region West.
§ 5 Bildrechte & Datenschutz
Während der Veranstaltung werden ggf. Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte vorab mit.