Teilnahmebedingungen

Stand: 18.05.2026

Herzlich willkommen! Mit der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen der J-GCL Region West.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

  • Die Anmeldung erfolgt online über öffentliche Formulare, welche per Link erreichbar sind.
  • Bei Volljährigen Personen kommt der Vertrag erst mit Versand der Zusage Bestätigung per Mail zustande.
  • Bei Minderjährigen kann der Vertrag nur geschlossen werden, falls und eine U18-Einverständniserklärung ans Regionsbüro gesendet wurde. (rl@jgcl-regionwest.de)
  • Wenn nach Ablauf der Anmeldefrist keine U18-Einverständniserklärung vorliegt, behalten wir uns vor, die Platz anders zu vergeben.
  • Die Zusage Bestätigung per Mail wird spätestens 1 Wochen vor einer Veranstaltung versendet.
  • Teilnahmezeitraum: Verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vollen Teilnehmerbeitrags. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
  • Mitgliederrabatt: Der vergünstigte Mitgliedsbeitrag wird nur gewährt, wenn bei der Anmeldung oder spätestens bei Veranstaltungsbeginn ein gültiger J-GCL Mitgliedsausweis vorgelegt wird.
  • Nachzahlungsgebühr: Kann kein gültiger Ausweis vorgelegt werden, erhöht sich der Teilnahmebeitrag automatisch um eine Gebühr von 5,00 €. Diese ist unmittelbar vor Ort nachzuzahlen.

§ 3 Rücktritt und Stornierung

  • Bei Minderjährigen Personen kann ein Rücktritt ausschließlich über eine personensorgeberechtigte Person mitgeteilt werden.
  • Ein Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei.
  • Bei späterer Absage kann die gesamte Teilnahmegebüre in Rechnung gestellt werden, falls der Platz nicht anders vergeben werden kann.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Betrag fällig.

§ 4 Verhalten und Mitwirkungspflicht

  • Anwesenheit: Die Teilnehmenden verpflichten sich, an der gesamten Veranstaltung (inkl. Programm) teilzunehmen. Ein eigenmächtiges Fernbleiben ist nicht gestattet.
  • Gelände: Das Veranstaltungsgelände darf nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Leitung verlassen werden. Bei Minderjährigen gelten die im U18-Formular getroffenen Absprachen
  • Anweisungen: Den Anweisungen der Betreuer und der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
  • Suchtmittel: Der Konsum von illegalen Drogen sowie der Missbrauch von Alkohol und Tabak sind untersagt. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Ausschluss: Bei groben Verstößen (z. B. Gewalt, Drogenkonsum, wiederholtes unerlaubtes Entfernen) kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei Minderjährigen erfolgt dies nach Rücksprache mit den Eltern; die Kosten für die vorzeitige Heimreise tragen die Erziehungsberechtigten.
  • Es gelten die Allgemeinen Regel und Konsequenzen auf Veranstaltungen der J-GCL Region West.

§ 5 Bildrechte & Datenschutz

Während der Veranstaltung werden ggf. Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte vorab mit.

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